Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7766
BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74 (https://dejure.org/1975,7766)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74 (https://dejure.org/1975,7766)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1975 - RiZ(R) 2/74 (https://dejure.org/1975,7766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,7766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Beweisanträgen als Verfahrensfehler - Sinn und Zweck des § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Pflicht des Gerichts zur Darlegung der Ablehnungsgründe in einem den Beweisantrag zurückweisenden Beschluss - Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74
    Auch wenn eine Entscheidung wie diejenige über die Entlassung eines Richters bei etwa fehlender Bindung der Verwaltung an das Votum eines Wahlausschusses nicht allein von diesem getroffen wird, so ist doch die Prüfungskompetenz der Gerichte darauf beschränkt, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff (hier den der Eignung) und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG NJW 1961, 795; BGH DRiZ 1971, 91 f).
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74
    Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren muß, entsprechend einem in der Rechtsprechung der Strafgerichte seit langem anerkannten Grundsatz, aus dem einen Beweisantrag zurückweisenden Beschluß für die Beteiligten eindeutig zu ersehen sein, aus welchen Erwägungen das Gericht den Antrag ablehnt (BVerwGE 12, 268).
  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74
    Band der ablehnende Entscheid des Richterwahlausschusses den Minister der Justiz, so fußte die Entlassung allein auf diesem Entscheid, der nur in eingeschränktem Umfang auf Ermessensfehler nachgeprüft werden kann (vgl. des näheren BVerfGE 24, 268, 277).
  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74
    Auch wenn eine Entscheidung wie diejenige über die Entlassung eines Richters bei etwa fehlender Bindung der Verwaltung an das Votum eines Wahlausschusses nicht allein von diesem getroffen wird, so ist doch die Prüfungskompetenz der Gerichte darauf beschränkt, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff (hier den der Eignung) und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG NJW 1961, 795; BGH DRiZ 1971, 91 f).
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 755/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74
    Deshalb kann, läßt das Gericht es an solchen Darlegungen mangeln, dieser Fehler nicht durch Nachschieben von Gründen im Urteil geheilt werden, und auch eine nachträgliche Wahrunterstellung ändert nichts daran, daß der Antragsteller sein Prozeßverhalten nicht den ihm bekanntzugebenden Ablehnungsgründen anpassen konnte (vgl. BGH, Urt. vom 28. April 1953 - 1 StR 755/52 S. 5).
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 51/62
    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74
    Auch wenn an andere Richter auf Probe geringere Anforderungen gestellt worden sein sollten, so wäre demgegenüber mit dem Dienstgerichtshof darauf hinzuweisen, daß niemandem aus der Tatsache unrichtiger Rechtsanwendung in einem Falle unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG ein Rechtsanspruch darauf erwachsen kann, daß bei ihm ebenso verfahren werde (vgl. BGH DRiZ 1963, 355).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht